Ludwig Pfau (1821-1894) · Briefedition
Datum: 25. 11. 1851
Adressat: Ludwig Pfau
Das Poliz. Dep. des K. Luzern
an
Ludwig Pfau in Bern.
Luzern, den 25. Nov. 1851
Auf Ihre Zuschrift vom 23. dieses , womit Sie das Ansuchen um eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung bei dem Reg. Rath des Kantons Luzern stellen, sollen wir Ihnen erwidern, daß Sie vor allem uns ganz andre Cautionstittel als die bei uns hinterlegten zu produziren haben. Diese Tittel müssen währschaft u . nöthigenfa.lls in der Schweiz zu allen Zeiten realisirbar sein. Ohne dieses könne Ihr Gesuch weiter nicht eingetreten werden.
Ferner sollen wir Ihnen in Erinnerung bringen, daß die zur Zeit vom Bundesrath beschlossene Zutheilung von Flüchtlingen an die Kantone nur für die damals außerordentlichen Umstände
Kraft u. Bedeutung hatten, daß aber mit Erlöschung derselben die Sache der Flüchtlinge Kantonalangelegenheit geworden ist, u. daß Ihnen von daher durchaus kein Recht erwachsen ist, Anspruch auf fernere Duldung im Kanton Luzern zu machen, wie Sie in Ihrem letzten Schreiben anzudeuten schienen. - Sie werden daher eingeladen, innert 14 Tagen Ihre Sache
im angegebenen Sinne zu ordnen, ansonst wir auf Vollziehung der schon ausgesprochenen Verweigerung fernerer Duldung dringen müßten.
Mit. Achtung
Staatsarchiv Luzern
Sig. : Personalien A 3
Transkription: © 1983 Dr. Reinald Ullmann
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