Ludwig Pfau (1821-1894)

Einem poetischen Staatsanwalt:

Trauerkläger an Dichtergräbern,
gegen das freie Wort aber Strafkläger.

Die Muse spricht:

O Strafwart! steck die Flöte ein
Und führ nicht zwei Gesichter:
Ein Dichter soll kein Trachter sein,
Ein Schmachter sei kein Richter.

Von Freiheit schweig! – genug des Spiels
Humaner Reimereien –
Der du in Prosa schlimmsten Stils
Dem Kerker weihst die Freien.

Da sein Gedenkfest du beehrt
Mit einem Vivatstriller,
Hat er im Grab sich umgekehrt,
Der angesungne Schiller.

Wohl ihm! daß er zu dieser Frist
Geborgen in der Bahren,
Wo du des Wortes Wächter bist
Mit Strafklag-Formularen.

Du, der sein Grab mit Lorbeer spickt,
Ein dichterlicher Schächer,
Hältst ihn ins Diebsverließ geschickt
Als schnöden Reichsverbrecher.

Nicht einen Liebling kann, o Pein!
Im Tod ich vor dir wahren,
Mit deinem Krokodilsgegrein
Muß er zur Grube fahren.

Der Küche trag dein Reisig zu
Und deine Lorbeerdüfte,
Und laß die Dichter mir in Ruh,
Entweiher meiner Grüfte!

Fort! aus dem Tempel freier Kunst
Mit deinem Volksgebuhle,
Und warte du der Herrengunst
Auf dem Profosenstuhle!


Ludwig Pfau: Gedichte. 4., durchgesehene und vermehrte Auflage. Stuttgart: Bonz 1889. S. 392-393 .
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